AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand April 2012

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannten Beherbergungsbetrieb abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel (insbes. Rezeptionsbereich) aus und werden
dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) muß schriftlich (auch durch Onlinebuchung) zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Übernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald
das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

3. Reservierung
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannter Beherbergungsbetrieb ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Beherbergungsbetriebs entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Beherbergungsbetrieb in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann,wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass der Beherbergungsbetrieb die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt.

6. Vorauszahlungen
Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt 25% des Übernachtungspreises als Anzahlung von der hinterlegten Kreditkarte abzubuchen. Eine Überweisung der Anzahlung innerhalb von 5 Werktagen ist alterantiv möglich. Der Beherbergungsbetriebist berechtigt, von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Der Beherbergungsbetrieb kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornobedingungen
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder des Beherbergungsbetriebs kann gegenseitig berechnet werden: Stornierung bis 28 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 25 % der reservierten Leistungen. Stornierung innerhalb von 28 Tagen bis zur Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 90% der reservierten Leistungen. Die Stornogebühren gelten auch bei teilweiser Stornierung (verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise) der reservierten Leistungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenversicherung.

8. Haftung
Für die Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aussonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von dem Beherbergungsbetrieb, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Sachzustand
Die Ferienwohnung/Ferienhaus wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.

Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

10. Sonstige Bestimmungen
a) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesonders nicht die einer abschliessenden Regelung.
b) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
c) Gerichtsstand ist das für diesen Standort zuständige Amtsgericht.

11. Widerruf von Reservierungen
Der Beherbergungsbetrieb kann mit begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zugefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.) jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäss Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen.